Recht auf Auskunft: Wie Gerichte für Klarheit sorgen

Die DSGVO gewährt einen umfangreichen Auskunftsanspruch, und die Gerichte klären immer mehr Details zu diesem Recht – meist zugunsten der Betroffenen.

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Gerichtshof der Europäischen Union

(Bild: Gerichtshof der Europäischen Union)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
Inhaltsverzeichnis

Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt als elementarer Baustein des Gesetzes. Denn nur wer weiß, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind, kann weitere Ansprüche erheben, beispielsweise die Löschung dieser Daten. Die DSGVO definiert keinerlei besondere Voraussetzungen für den Anspruch: Auch aus datenschutzfremden Motiven oder reiner Neugier heraus gestellte Anfragen müssen Datenverarbeiter, also die nach DSGVO "Verantwortlichen", beantworten.

Art. 15 DSGVO gewährt das Recht auf vollständige Information über alle personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche über die anfragende Person bei sich vorhält. Gerade bei langjährigen Kundenbeziehungen oder Arbeitsverhältnissen kann da einiges zusammenkommen, und zwar auch in abgelegenen Ecken der IT-Landschaft. Unternehmen tun also gut daran, diese Daten so zu strukturieren, dass sie sie später ohne allzu großen Aufwand zusammentragen können.

Inhaltlich handelt es sich bei Art. 15 DSGVO um eine recht komplexe Vorschrift, die nicht nur das "was" einer Auskunftserteilung, sondern auch das "ob" und das "wie" regelt. In den vergangenen Jahren haben sich viele Gerichte in den EU-Mitgliedsstaaten mit deren Auslegung beschäftigt. 2023 musste auch der Europäischen Gerichtshof (EuGH) als höchste Instanz mehrfach Fragen von nationalen Gerichten zu Art. 15 beantworten.