Bundesrat stimmt zu: E-Rechnungspflicht für Firmen kommt ab 2025​

Das umstrittene Wachstumschancengesetz, das auch die E-Rechnungspflicht für Firmen ab 2025 vorsieht, hat nun auch im Bundesrat grünes Licht bekommen.

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Die E-Rechnungspflicht kommt ab 2025 auf deutsche Firmen zu.

(Bild: ix)

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Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das umstrittene Wachstumschancengesetz der Bundesregierung beschlossen und damit auch den Weg für die E-Rechnungspflicht geebnet. Laut den im Gesetzespaket enthaltenen Regelungen sind alle Firmen im innerdeutschen Geschäftsverkehr nun ab 2025 verpflichtet, E-Rechnungen in einem von drei Formaten anzunehmen. Die Formate sind die zwei XML-Formate Cross Industry Invoice (CII) und Universal Business Language (UBL) sowie Factur-X/ZUGFeRD. Ab 2027 beginnt gestaffelt die Pflicht für die Firmen, in einem solchen Format Rechnungen zu versenden. Spätestens 2028 dürfen dann auch kleine Unternehmen nur noch elektronische Rechnungen an ihre Geschäftspartner senden.

Das milliardenschwere Wachstumspaket soll mit zahlreichen Maßnahmen Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für Unternehmen bringen. Bund und Länder hatten monatelang um das Gesetz gerungen und es im Vermittlungsausschuss noch einmal abgespeckt. Die Union wollte Entlastungen für Landwirte herausschlagen, die eigentlich gar nicht Gegenstand des Gesetzespakets sind. Der Bundestag hatte dem geänderten Gesetz Ende Februar zugestimmt.

Ob die Einführungsfrist für die E-Rechnung nun nicht zu knapp ausfällt, muss sich zeigen. Vom Bundesfinanzministerium bei dem Gesetzgebungsverfahren befragte Verbände hatten sich bereits im vergangenen Jahr skeptisch gezeigt. "Angesichts der enormen (technischen) Komplexität, die aus der Umstellung der Rechnungseingangs-Systeme erwächst, ist diese kurze Frist für die Breite der Wirtschaft – auch für große Unternehmen – nicht realisierbar", hieß es etwa in einer gemeinsamen Stellungnahme von großen Wirtschaftsverbänden wie dem BDI und der DIHK. Auch im Bundesrat war eine Verschiebung um zwei Jahre diskutiert worden, aber dann doch nicht in die Änderungen am Gesetz eingeflossen.

Ebenfalls Teil des Wachstumschancengesetzes ist auch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Papierrechnungen sollen innerdeutsch zwischen Firmen dann ab 2026 nicht mehr erlaubt sein, PDFs nur, sofern sie XML gemäß der Factur-X/ZUGFeRD-Spezifikation beinhalten. Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrscheine. Rechnungen zwischen Firmen und Verbrauchern sind nicht betroffen und können weiter auch auf Papier oder PDF erfolgen.

Hintergrund dieser Vorschrift ist die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug: Nach Italien, Ungarn und der gerade laufenden Einführung in Frankreich plant auch die EU ein "Umsatzsteuermeldesystem", bei dem Kopien jeder einzelnen Rechnung binnen weniger Tage nach Versand eingereicht werden müssen. Das dazu geplante innerdeutsche System soll zum europäischen System kompatibel werden. Die durch wegfallenden Umsatzsteuerbetrug erwarteten Mehreinnahmen sollen Angaben aus der Ampelkoalition zufolge zwischen 11 Milliarden und 14 Milliarden Euro jährlich betragen. Betroffen seien bundesweit etwa 1,2 Milliarden Rechnungen jährlich.

Update

Die vorige Fassung des Artikels sprach fälschlicherweise von einer Sendepflicht ab 2026. Der Fehler wurde korrigiert.

Hinweis in eigener Sache: Der Workshop "E-Rechnungspflicht: Software richtig implementieren" der heise Academy erläutert die neuen gesetzlichen Vorgaben zur innerdeutschen E-Rechnungspflicht, die Unternehmen ab 2025 erfüllen müssen.

(axk)