Regulierer: Telekom muss Leerrohre für Wettbewerber zugänglich machen

Die Bundesnetzagentur hat die Telekom trotz "dünner" Rohre verpflichtet, der Deutschen Glasfaser einen offenen Netzzugang in bayerischen Gemeinden zu gewähren.

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Bündel verschiedenfarbiger Kunststoffrohre für die Verlegung von Glasfaser.

Dünne Leerrohre sind keine Ausrede, meint die Bundesnetzagentur.

(Bild: heise online/vbr)

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Durch eine deutlichen Ansage hat die Bundesnetzagentur das im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Recht auf offenen Netzzugang ("Open Access") gestärkt. Mit dem heise online vorliegenden Beschluss BK11-23-007 ihrer nationalen Streitbeilegungsstelle verdonnert die Regulierungsbehörde die Telekom dazu, der Deutschen Glasfaser antragsgemäß Zugang zu Leerrohren des öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach zu gewähren. Die Telekom muss dem Wettbewerber dafür bis Ende April ein kostenloses Angebot unterbreiten. Andernfalls droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Eigentlich hätte der Fall, der zwischen den beiden Parteien schon seit dem 8. November 2022 umstritten ist, von Anfang an klar sein sollen. Nach Paragraf 155 TKG müssen Netzbetreiber, die für den Breitbausaubau staatliche Fördermittel genutzt haben, grundsätzlich alle Arten von aktiven und passiven Zugangsprodukten für Wettbewerber rechtzeitig sowie zu fairen und angemessenen Bedingungen bereithalten.

Die Telekom wehrte sich gegen den Antrag der Deutschen Glasfaser aber vor allem mit dem Argument, zu dünne Leerrohre verlegt zu habe und so keinen offenen Zugang anbieten zu können. Zudem bestand sie darauf, der Konkurrent müsse die Kosten für ein Angebot tragen. Etwas anderes wäre mit einer "normalen Ausübung von Eigentumsrechten" und einem wirtschaftlichen Betrieb angesichts der Größe ihres bundesweiten Anschlussnetzes nicht vereinbar.

Im Streitbeilegungsverfahren trug die Telekom auch vor, im geförderten Ausbau nicht ausreichend große Kapazitäten verbauen zu müssen, um später Wettbewerb auf Basis der mit Steuergeld gebauten Infrastruktur zu ermöglichen. Dies lässt die Netzagentur nicht gelten. Mit Blick auf die in das Förderprojekt eingebrachte Bestandsinfrastruktur treffe der Einwand nicht zu, schreibt sie. Dieser sei "lediglich in der unzulässig engen Interpretation des Begriffs der geförderten Infrastruktur begründet". Ferner ändere auch der von der Telekom ins Feld geführte Aufwand für "erhebliche Planungs- und Dokumentationsleistungen" nichts daran, dass der Gesetzgeber keine Kostenübernahme für ein Angebot vorgesehen habe.

Frederic Ufer, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, begrüßte die Entscheidung. Es sei ersichtlich, dass die Telekom "vielfältig und mit allen Mitteln" ihr "höchst profitables altes Kupfer-Vectoring-Netz gegen den Glasfaserausbau ihrer Wettbewerber verteidigt". Selbst dort, wo der Platzhirsch Glasfaser gebaut habe, verliefen die Kabel "meist an den Häusern vorbei". Offenbar gehe es dem Bonner Konzern gar nicht darum, eigene Glasfaserkunden zu gewinnen, sondern die Konkurrenz abzuwehren. "Das werden wir uns nicht mehr länger leisten können,“ mahnt Ufer. Die Telekom müsse Glasfaser endlich mit der Branche gemeinsam ausbauen.

Gegen den Bescheid kann das verpflichtete Unternehmen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben.

(vbr)