Telefonspam-Nazi kommt vor US-Gericht

Falsche Rufnummern anzuzeigen, kann in den USA illegal sein. Doch schützen vielleicht Nazi-Codes vor der Strafe? Ein US-Gericht soll entscheiden.

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Münzfernsprecher dessen Gehäuse fehlt, so dass die Innereien sichtbar sind

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Der Telefon-Spam-Nazi Scott Rhodes muss sich vor einem US-Bundesbezirksgericht verantworten. Der Amerikaner hat bei rassistischen Spam-Anrufen seine Anruferkennung (Caller-ID) gefälscht. Die dafür von der Regulierungsbehörde FCC verhängte Strafe von fast zehn Millionen Dollar hat Rhodes aber nicht bezahlt, weshalb der Fall nun vor Gericht geht.

Der Mann hat tausende US-Bürger automatisiert angerufen und mit aufgezeichneten Mitteilungen belästigt. Darunter waren ausländerfeindliche Lügen, rassistische Attacken auf Politiker, Versuche der Beeinflussung Geschworener sowie Drohungen gegen Journalisten. Solch Spam alleine führt in den USA nicht unbedingt zu einer Strafe. Allerdings ist es in dem Land verboten, die Anruferkennung zu fälschen, wenn man in dem Zusammenhang betrügen oder sonst Schaden zufügen möchte.

Also verhängte die FCC (Federal Communications Commission) eine Millionenstrafe über den Telefonspam-Nazi. Zunächst waren das 12,91 Millionen Dollar für 6.455 bekannt gewordene Spam-Anrufe. Für 1.496 der automatischen Anrufe konnte der Neonazi jedoch nachweisen, eine ihm zuvor tatsächlich zugewiesene Rufnummer als Anruferkennung genutzt zu haben. Entsprechend reduzierte die FCC die Strafe auf 9.918.000 Dollar – 2.000 Dollar pro Anruf.

Darüber hinaus pochte der Neonazi vergeblich auf angebliche Behördenfehler sowie sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf freie Meinungsäußerung: Die gefälschten Rufnummern seien nicht bloß irgendwelche Ziffern, sondern enthielten bekannte Nazi-Codes. Daher, so Rhodes, stellten die falschen Telefonnummern selbst eine politische Mitteilung dar. Die Täuschung wäre durch sein Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Die FCC konnte der Mann damit nicht überzeugen. Dennoch zahlte er nicht. Weil die FCC ihren Bescheid aber nicht vollstrecken darf, greift nun das US-Justizministerium ein. Die Staatsanwaltschaft verlangt nun zusätzlich zur Strafzahlung eine gerichtliche Verfügung, die Rhodes von weiteren Anrufen mit gefälschten Absenderrufnummern abhalten soll. Nun wird das US-Bundesbezirksgericht in Montana entscheiden müssen, ob die US-Verfassung das Fälschen von Absenderrufnummern deckt, wenn darin Nazi-Codes versteckt sind.

Das Zivilverfahren heißt USA v. Scott Rhodes und ist am US-Bundesbezirksgericht für Montana unter dem Az. 9:21-cv-00110 anhängig.

(ds)