TikTok: Bundesdatenschützer empfiehlt Behörden weiterhin, Video-App zu meiden

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat die Video-App TikTok noch nicht abschließend eingeschätzt, empfiehlt aber weiterhin, sie nicht zu verwenden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen

(Bild: XanderSt/Shutterstock.com)

Update
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) Ulrich Kelber empfiehlt den Bundesministerien und -behörden weiterhin, die Video-App des chinesischen Anbieters nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen. Die Einschätzung, die der BfDI im Juni 2021 abgegeben hatte, gelte weiterhin, teilte sein Sprecher Christof Stein heise online mit.

Über diese Einschätzung berate sich der BfDI weiterhin mit den Bundesbehörden. Die Erkenntnisse des Bundesdatenschützers seien allerdings immer noch vorläufig. "Deshalb wünschen wir uns einen Austausch von Informationen zu TikTok mit den anderen EU-Mitgliedsländern", sagte Stein.

Die EU-Kommission hat diese Woche ihren Bediensteten untersagt, die TikTok-App auf dienstlich genutzten Mobilgeräten zu verwenden. Sie müssen spätestens bis zu 15. März 2023 die App auch von persönlichen Geräten gebannt haben, die im Mobilgerätedienst der Kommission registriert sind.

Dieses Verbot habe aber nichts mit der Datenschutzproblematik zu tun, die den BfDI beschäftige, sondern mit IT- und Cyber-Sicherheit, erläuterte Stein. Dafür sei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig. Dieses hatte sich bislang zur Verwendung von TikTok auf Behördengeräten noch nicht öffentlich vernehmbar geäußert.

Der BfDI hatte in einem Rundschreiben an die Bundesministerien und -behörden im Zusammenhang mit Facebook-Fanpages im Juni 2021 zusätzlich empfohlen, die Apps von Instagram, Tiktok und Clubhouse nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen. In Sachen Facebook beschritt der BfDI diese Woche die nächste Eskalationsstufe und forderte das Bundespresseamt (BPA) auf, die Facebook-Seite für die Bundesregierung abzuschalten. Das BPA erläuterte daraufhin gegenüber heise online, der Facebook-Auftritt sein ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Es könnte sich nun juristisch gegen die Aufforderung des BfDI wehren.

Update

Ein Verbot von Apps kann das BSI rechtlich für die Bundesverwaltung nicht aussprechen, erläuterte ein Sprecher des Bundesamts gegenüber heise online. Derzeit gibt es nach dessen Kenntnis keine allgemeingültigen Richtlinien zur Nutzung von TikTok auf Dienstgeräten der Bundesverwaltung. Die Bundesbehörden entscheiden eigenverantwortlich darüber, welche Apps sie auf Dienstgeräten in ihrem Zuständigkeitsbereich zulassen.

"Grundsätzlich ist bekannt, dass zahlreiche Apps Daten an die jeweiligen Hersteller wie auch an Dritte übermitteln", heißt es aus dem BSI. Ein Missbrauch dieser Daten, etwa von Bewegungsdaten, sei aus technischer Sicht nicht auszuschließen. Dies sollte beim Einsatz entsprechender Apps prinzipiell berücksichtigt und entsprechend des Einsatzzweckes abgewogen werden.

(anw)