Provider kritisieren Sperrungsverfügung

Nach Ansicht des Verbandes der Internet-Wirtschaft handelt die Bezirksregierung Düsseldorf rechtswidrig, unzweckmäßig und unverhältnismäßig.

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Die umstrittene Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen rechtsradikale Websites ist nach Ansicht des Verbandes der deutschen Internet-Wirtschaft (eco forum) "nicht nur rechtswidrig, sondern insbesondere auch unzweckmäßig und unverhältnismäßig". In der Verfügung werden zahlreiche privatwirtschaftliche und universitäre Provider aufgefordert, den Zugang zu zwei Internet-Angeboten zu unterbinden: der Website des Holocaust-Leugners und überzeugten Neo-Nazis Gary Lauck sowie dem texanischen Service-Provider Stormfront.

Das seit November 2001 laufende Verwaltungsverfahren habe "eine weitere überraschende und höchst unerfreuliche Wendung" genommen, kritisiert das eco forum. Enttäuscht ist der Verband über eine Rechtsbehelfsbelehrung in der Sperrungsverfügung, die von der Düsseldorfer Bezirksregierung entgegen einer Absprache vom Dezember 2001 hinzugefügt worden sei. Dadurch sehen sich die Provider unter Zeitdruck gesetzt, denn sie hätten nun nur einen Monat statt einem Jahr Zeit, um Widerspruch gegen die Verfügung einlegen zu können. Ebenfalls entgegen einer Absprache verlange die Bezirksregierung Düsseldorf eine von drei alternativen technischen Möglichkeiten zur Sperrung der inkriminierten Internet-Seiten. Dabei habe sie sich im Dezember mit einer Sperrung am DNS-Server einverstanden erklärt.

Das Widerspruchsverfahren biete zwar einen "vorgerichtlichen Ausweg aus dem drohenden Konflikt zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und der Internetwirtschaft in Nordrhein-Westfalen". Allerdings, so Harald A. Summa vom eco forum, sei die Bezirksregierung Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zugleich. So liege es allein in der Hand des Regierungspräsidenten Büssow, zu einem "recht- und zweckmäßigen Ergebnis" zu kommen.

Die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes über ein globales Medium könne nur über eine globale Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften erreicht werden. Provider, die nur den Zugang zu Websites vermittelten, hätten keinen Einfluss auf die Inhalte. Sie zur Verantwortung zu ziehen, könne nicht zur Bekämpfung der Ursachen des Rechtsradikalismus beitragen, so das eco forum. (anw)