Freispruch für Telepolis-Forenteilnehmer Holger Voss

Das Gericht verwarf die Anschuldigung, der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass seine Äußerungen in einem Telepolis-Forum als Zustimmung zu Terroranschlägen interpretiert werden könnten.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

In der Verhandlung um einen Meinungsbeitrag im Forum von Telepolis vor dem Amtsgericht Münster wurde der Angeklagte Holger Voss von dem Vorwurf freigesprochen, er habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass unbefangene Leser seine Äußerungen als Zustimmung zu Terroranschlägen interpretieren. Wie die Richterin Schach zum Freispruch ergänzend ausführte, bleibt offen, was ein "unbefangener Beobachter" im Internet in einem Forum wie Telepolis sein kann. Die mit dem Fall zusammenhängende Frage der angeblich unzulässigen Speicherung von IP-Verbindungsdaten durch den Provider T-Online wurde nicht erörtert.

Holger Voss und sein Rechtsanwalt Kai Lemke zeigten sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. Anwalt Lemke bemängelte gegenüber heise online, dass gesunder Menschenverstand hätte erkennen müssen, dass Anklage wie Verfahren deplatziert seien. So aber musste die mit erheblichem Aufwand arbeitende Ermittlungsbehörde tätig werden.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Münster wurde von etwa 60 Zuhörern verfolgt, von denen die Mehrheit nicht in den kleinen Sitzungssaal passte. Nach einem halbstündigen engagierten Plädoyer des Angeklagten Holger Voss musste Staatsanwalt Krämer als Vertreter der Anklage Einsicht in die Akten nehmen und studierte diese mehrere Minuten ausführlich. Ihm ging es dabei um die distanzierende Formulierung von Voss, dass Leser, die Sarkasmus finden würden, diesen gerne behalten dürften. Die entsprechende Passage fehlte offensichtlich in den Handakten der Staatsanwaltschaft, die daher sanfte Kritik an der Vorarbeit der Ermittlungsbehörden übte.

In seinem Schlussplädoyer schloss sich Staatsanwalt Krämer der Forderung der Verteidigung nach einem Freispruch an. Krämer betonte, dass es vielleicht nachvollziehbar sei, dass ein unbefangener Leser die Billigung einer Straftat aus dem Text herauslesen könnte. Doch sei es nicht wahrscheinlich, dass es in einer solchen Debatte unbefangene Leser geben würde, die nur einen einzigen Beitrag läsen.

Zum Verfahren gegen Holger Voss siehe auch in Telepolis:

Zur Vorgeschichte des Prozesses um den Beitrag im Telepolis-Forum und zum rechtlichen Hintergrund von öffentlichen Diskussionsforen siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)