Artikel-Archiv c't 10/1993, Seite 58
-
Späte Zustimmung
Urheberrechtsschutz für Computerprogramme
Die Europäische Gemeinschaft hatte bereits am 14. Mai 1991 eine `Richtlinie des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen´ beschlossen. Mit dem 24. Juni 1993 ist diese Richtlinie verspätet in deutsches Recht umgesetzt worden, und zwar in Form einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Zum großen Teil hat man die deutsche Übersetzung wörtlich als Paragraphen 69a bis 69g ins Urheberrechtsgesetz (UrhG) übernommen. Wegen der teilweise erheblichen Änderungen haben wir die gesamte Neuregelung hier abgedruckt und das Wichtigste kurz kommentiert.
Erwerben Sie das Heft
c't 10/1993,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.