Elektroschrott entsorgen - das müssen Sie beachten

Wohin mit alten Rechnern, Smartphones und Kühlschränken? Und was gehört seit 2018 dazu? Alle Antworten rund um Elektroschrott.

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Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Anna Kalinowsky
Inhaltsverzeichnis

Seit August 2018 gelten neue Regelungen für die Entsorgung von Elektroschrott, die für jeden Verbraucher wichtig sind. Was genau gesondert entsorgt werden muss und wo Sie das tun können, lesen Sie hier.

Was zum Elektroschrott gehört, regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und das ist im August 2018 erweitert worden. Offensichtlich gehören dazu elektronische Geräte wie Fernseher, Kühlschränke, Smartphones, Computermäuse, E-Bikes, elektrische Zahnbürsten und so weiter. Mittlerweile gehören aber auch alle anderen Geräte dazu, die in irgendeiner Weise Strom verbrauchen, sei es über ein Kabel oder über Akkus/Batterien. Sie haben einen Weihnachtspullover mit leuchtenden Rentieren? Elektroschrott! Einen Fahrradrucksack mit Blinkern? Fällt auch unter das ElektroG.

Klassischer Elektroschrott: Die Ausbeute eines Lebens mit Fernbedienungen.

Bei den letzten beiden Beispielen handelt es sich um Produkte mit fest verbauter Elektronik, die sich nicht oder nur sehr umständlich entfernen ließe. Anders sieht es beispielsweise bei einem Schrank mit eingebautem Leselicht aus. Ein solches lässt sich in der Regel ganz einfach ausbauen und fällt dann allein als Elektroschrott an. Im Grunde kann man das Ganze wirklich mit dem gesunden Menschenverstand angehen: Was Strom verbraucht und nicht von nicht Strom verbrauchenden Dingen abzutrennen ist, muss nach ElektroG entsorgt werden. Aber keine Regel ohne Ausnahmen.

Glüh- und Halogenlampen dürfen nach wie vor in den Hausmüll, Batterien und Akkus müssen nach wie vor an Sammelstellen zurückgegeben werden. Interessant wird es beispielsweise bei Tonerkartuschen und Druckerpatronen: Varianten mit elektrischen Bauteilen müssen gesondert entsorgt werden, alle anderen dürfen alternativ auch in den Restmüll wandern.

Ein wenig absurd sieht es bei anderen Kategorien aus: Warmwassergeräte und Klimaanlagen werden als feste Installationen gewertet und fallen nicht unter das ElektroG - dennoch sollten Sie Ihre mobile Klimaanlage oder Ihren alten Boiler fachgerecht entsorgen! Ganz kurios: Autoradios gelten ebenfalls als fest eingebaut und müssen streng genommen in Absprache mit der Gemeinde beziehungsweise dem örtlichen Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. In der Regel können Sie diese aber genauso entsorgen wie andere Radios auch.

Sonderfall Autoradio: Entsorgung nach Klärung mit Entsorgungsunternehmen.

Auch hier wird es wieder sehr deutsch: Zu Rücknahmen werden Händler verpflichtet, die eine Verkaufsfläche für Elektro und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben. Für Online-Händler gilt das analog für die Lagerfläche. Freilich ist das nicht immer ganz einfach zu bestimmen, freundlich gesagt, aber zumindest dürfen Sie davon ausgehen, dass alle Branchengrößen verpflichtet sind, gewisse Produkte in gewissem Maße zurückzunehmen.

Für den Online-Handel gibt es zudem noch eine gesonderte Regelung zur Rückgabe: Die Rückgabe beim stationären Handel kann direkt vor Ort erfolgen, der Online-Händler muss eine Sammelstation in "zumutbarer Entfernung" benennen - so weit, so gut. Bei gelieferten Großgeräten müssen stationäre Händler etwaige Altgeräte derselben Kategorie kostenlos mitnehmen; also beispielsweise den alten Fernseher bei Lieferung eines neuen Geräts. Online-Händler können in diesem Fall jedoch wieder auf die Sammelstation in "zumutbarer Entfernung" zurückgreifen und die Kosten so auf den Kunden abwälzen. Einen Mitnahme-Service dürfen die Händler dann gegen Gebühr anbieten. So oder so sollten Sie vor dem Kauf die Rücknahmebedingungen klären.

Bei Elektrogroßgeräten müssen die Händler wie gesagt die entsprechenden Gegenstücke zurücknehmen, also Kühlschrank gegen Kühlschrank, Waschmaschine gegen Waschmaschine und so weiter.

Bei kleinen Geräten sieht es deutlich einfacher aus. Diese dürfen Sie, sofern jede Kantenlänge unterhalb von 25 Zentimetern liegt, bei jedem der oben definierten Händler zurückgeben. Dabei sagt das Gesetz explizit, dass dies nicht an den Kauf neuer Geräte gebunden sein darf. Dafür ist die Rückgabe aber auch auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Alle großen Elektronikmärkte bieten Informationen rund um die Rücknahme.

Laut Verbraucherzentrale werden nur rund 42 Prozent des Elektroschrotts ordnungsgemäß entsorgt, das Gesetz zielt auf 65 Prozent bis 2019. Und ganz ehrlich: Oft ist der Weg über den Händler doch eher umständlich. Der einfachste Weg zur Entsorgung sind immer noch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, sprich die lokalen Entsorger.

Diese sind verpflichtet, Elektroschrott kostenlos anzunehmen - auch in größeren Mengen. Wenn Sie jedoch mehr als 20 Geräte aus einer der Gerätegruppen Wärmeüberträger, Großgeräte oder Photovoltaikmodule anliefern wollen, müssen Sie den Zeitpunkt vorab mit dem Entsorgungsunternehmen klären. Mit anderen Worten: Privatpersonen können in aller Regel ihren gesamten E-Schrott einfach zum nächsten Wertstoff-Center, oder wie auch immer Ihr lokaler Entsorger sie nennt, bringen und dort abgeben.

Es lohnt sich jedoch bei solchen Betrieben vorab auf die Homepages zu schauen, da sich hier auch teils wieder eigene Regelungen finden. Beispielsweise dürfen sie die Annahme auf bestimmte Gerätegruppen und -mengen beschränken, wenn dies etwa aus Platzgründen erforderlich ist. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH nehmen zum Beispiel nur zwei Elektrogroßgeräte oder eine entsprechende Menge an Kleingeräten auf einmal an.

Die meisten Entsorger dürften auch einen Abholservice anbieten, im Grunde also den guten alten Sperrmüll - nur eben in der Elektro-Version. Auch hier müssen Sie sich vorab genau informieren und teils sogar im Voraus angeben, welche Geräte entsorgt werden sollen. Wenn Sie Elektroschrott einfach mit normalem Sperrmüll vermischen, wird er in der Regel schlicht stehen gelassen.

Schauen Sie auf den Seiten Ihres lokalen Entsorgers nach, was Sie wie und wo loswerden können.

Dem Umweltschutz zuliebe sei noch eine weitere Option genannt: "Schrott" heißt oft einfach veraltet, nicht unbedingt kaputt. In solchen Fällen sollten Sie schauen, ob Sie brauchbare Geräte nicht besser verschenken können. In der Stadt wird ein halbwegs sauberer Toaster mit einem "Funktioniert noch"-Zettel garantiert keine zwei Stunden auf dem Gehweg stehen bleiben. Und auch Sozialkaufhäuser freuen sich über alles, was noch verkäuflich ist.

Generell freut sich die Umwelt über jedes Jahr, das ein Elektrogerät länger genutzt wird.

Der Verkauf von echtem Schrott an Schrotthändler wird hingegen häufig kritisiert, da es hier eigentlich nur um den reinen Materialwert von Metallen geht. Und bekanntermaßen landet Elektroschrott nicht selten auf afrikanischen Deponien, wo er unter armseligsten Bedingungen und oft von Kindern in seine Einzelteile zerlegt wird. Auf diese drei Euro sollten Sie im Zweifelsfall besser verzichten und sich doch an die vorgesehenen Entsorgungsstellen richten.

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(anka)