1,75 Prozent der Lkw in Deutschland haben einen alternativen Antrieb

Bis 2030 soll nach dem Willen der Bundesregierung ein Drittel der Nutzfahrzeuge-Fahrleistung alternativ angetrieben werden. Bis dahin erscheint der Weg weit.

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Ein Wasserstoff-Fahrzeug von Daimer Truck. Laut Bundesregierung gibt es solcherlei 92 in Deutschland.

(Bild: Daimler Truck)

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Von den 3,94 Millionen in Deutschland zugelassenen Lkw und Sattelzugmaschinen werden 68.921 alternativ angetrieben. Nach Stand vom 1. Juli 2023 macht das einen Anteil von 1,75 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. 68.312 Lkw oder Sattelzugmaschinen haben einen batterieelektrischen Antrieb und 92 Fahrzeuge eine Wasserstoff-Brennstoffzelle. Hinzu kommen noch 517 Plug-In-Hybride.

Die Bundesregierung hält nach eigenen Angaben (PDF) an ihrem Ziel fest, dass bis 2030 ein Drittel der Nutzfahrzeuge-Fahrleistung elektrisch oder mit strombasierten Kraftstoffen erbracht werden sollen. Das will sie erreichen, indem die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben gefördert wird. Zudem soll der Aufbau einer mit dem Fahrzeughochlauf abgestimmten Tank- und Ladeinfrastruktur und ein geeignetes regulatorisches Umfeld geschaffen werden, wie es in der Antwort heißt.

Ehrgeiziger klingt das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 die Hälfte aller Stadtbusse in Deutschland zu elektrifizieren. Nach ihrer Schätzung gibt es im ÖPNV momentan 55.000 Busse. Von der Gesamtzahl aller 84.721 Kraftomnibusse fahren 8839 mit alternativem Antrieb, die vorwiegend im ÖPNV eingesetzt würden. Davon sind 2357 Batteriebusse (BEV), 99 Wasserstoff- beziehungsweise Brennstoffzellenbusse (FCEV) und 34 Plug-in-Hybride (PHEV). 5597 Fahrzeuge sind Hybride und 752 fahren mit Gas.

Die seit dem 1. Dezember 2023 geltende CO₂-Differenzierung bei der Lkw-Maut sei "eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgas-Emissionen im Verkehr", schreibt die Bundesregierung. Durch sie werde es für die Güterverkehrsbranche attraktiver, Lkw mit alternativen Antrieben zu nutzen. Weitere Impulse verspricht sich die Bundesregierung von der Umsetzung europäischer Vorgaben, beispielsweise der Verordnung zur Festlegung von CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge, der Verordnung über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) sowie von der Treibhausgasminderungs-Quote für Inverkehrbringer von Kraftstoffen (38. BImSchV).

Mit der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (KsNI-Richtlinie) sei bislang rund eine Milliarde Euro bewilligt worden, um klimafreundliche Nutzfahrzeuge und zugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur zu fördern.

CDU/CSU verweisen in ihrer Anfrage auf Medienberichte, laut denen die KsNI-Haushaltsmittel gesenkt werden sollen. Die Bundesregierung schreibt dazu, die Ausstattung des Förderprogramms ab 2024 hänge von dem Inhalt des noch zu verabschiedenden Haushalts 2024 ab. Daher könne sie die Frage jetzt nicht beantworten. 2023 wurden nach der Richtlinie KsNI 6756 batterieelektrische Lkw und 358 Lkw mit Wasserstoffantrieb gefördert.

(anw)