Datenschutz: EuGH-Urteile und Folgen zur DSGVO – ein Überblick

Seit November 2023 drohen Unternehmen mehr denn je Bußgelder und Schadensersatzforderungen, wenn sie gegen die DSGVO verstoßen.

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(Bild: Erzeugt mit Midjourney durch heise online)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Holger Bleich
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Von wegen besinnlicher Jahresausklang: Zum Jahresende stand die Datenschutzwelt unter Hochspannung. Rechtsanwälte, Legal-Tech-Firmen, betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber auch Verbraucherverbände schauten gebannt nach Luxemburg, wo der Europäische Gerichtshof (EuGH) einige wegweisende Entscheidungen angekündigt hatte. Insbesondere ging es um die Bußgeldpraxis der Datenschutzbehörden und Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Den Anfang machte der EuGH am 5. Dezember 2023: Er verkündete sein Urteil im Verfahren C-807/21 ("Deutsche Wohnen"). In dem Fall geht es um das höchste Bußgeld, das bis dahin eine deutsche Datenschutzaufsicht verhängt hatte. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte dem Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen (mittlerweile im Vonovia-Konzern aufgegangen) im November 2019 eine Strafe von 14,5 Millionen Euro auferlegt, weil Mitarbeiter personenbezogene Daten von Mietern unrechtmäßig lange gespeichert und keine Maßnahmen zur Löschung getroffen hatten.

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Das Unternehmen akzeptierte die Entscheidung nicht und klagte vor dem Landgericht (LG) Berlin gegen den Bescheid. Seine Argumentation stützte es auf die in Deutschland gängige Bußgeldpraxis, die sich am Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) orientiert. Dessen § 30 zufolge kann ein Unternehmen nur dann mit einem Bußgeld belegt werden, wenn der Unternehmensleitung ein Fehlverhalten nachgewiesen wurde. Es ging also um die Frage: Haftet ein Unternehmen als juristische Person für Datenschutzverstöße seiner Mitarbeiter, obwohl dies nach deutschem Recht eigentlich nicht vorgesehen ist?